Die Patent-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten einer gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen einschließlich der Abwehrkosten in einstweiligen Verfügungsverfahren.
Die Deckung beruht – wie bei der D&O-Versicherung – auf dem sogenannten Claims-Made-Prinzip. Versicherungsfall ist also die erstmalige Erhebung eines Anspruchs. Nach den Versicherungsbedingungen muss sowohl die Anspruchserhebung als auch die Verletzungshandlung in die Laufzeit des Vertrages fallen. Grundsätzlich ist es aber möglich, eine Rückwärtsdeckung für vorvertragliche Verstöße und eine Nachhaftungsdeckung für nach Vertragsablauf erhobene Ansprüche zu vereinbaren.
Bei der Festlegung des geografischen Geltungsbereichs der Police sind auch die Möglichkeiten von Verletzungshandlungen über das Internet zu berücksichtigen.